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gggfon – GEMEINSAM GEGEN GEWALT UND RASSISMUS
Aktuell: Rassismusbericht 2009
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Verweigerung des Eintritts in Discos und Bars – leider keine Einzelfälle

Grundsätzlich ist allen Menschen Einlass zu einem öffentlichen Ort zu gewähren. Das Handeln eines Individuums darf nicht zum Ausschluss einer Gruppe oder einzelner Mitglieder der betroffenen Gruppe führen.

Problematik

Seit bestehen des gggfon wenden sich immer wieder Personen an die Beratungsstelle, weil ihnen der Eintritt in ein Ausgehlokal verweigert wurde. Die Verweigerung erfolgte aufgrund von äusseren Merkmalen, aufgrund der vermuteten Herkunft oder aufgrund des Aufenthaltsstatus.

Eine Umfrage der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) bei Beratungsstellen zeigt, dass rassistische Diskriminierung am Disco- und Bareingang eine Realität in allen Sprachregionen ist und in städtischen wie auch in ländlichen Gebieten vorkommt. Das gggfon nimmt an, dass es für Menschen mit Migrationshintergrund zu den alltäglichen Erfahrungen gehört, am Eingang zu einem Club abgewiesen zu werden.

Leider traut sich nur ein kleiner Teil der Betroffenen, die erlebte Diskriminierung bei einer Fachstelle (z.B. gggfon) zu melden. Wer sich beim gggfon meldet, verfügt in den meisten Fällen über eine solide Lebensbasis in der Schweiz (gesicherter Aufenthaltsstatus, gute Sprachkenntnisse, Schweizer Lebenspartner/in oder Kollegen/Kolleginnen). Häufig wird das gggfon nicht von den Betroffenen selber, sondern von ihren Freunden oder Partner/innen kontaktiert, die den Vorfall miterlebt haben. Es wird meist auch berichtet, dass dies nicht die erste erlebte Eintrittsverweigerung sei.

Ihr diskriminierendes Verhalten begründen die Clubbesitzer meist mit schlechten Erfahrungen mit einer bestimmten Gruppe von Leuten, einem angeblich unanständigem Benehmen der betroffenen Gruppen, oder dass das Lokal voll gewesen sei, sie eine Privatparty führten, an welcher nur Members eingelassen würden, oder aber dass sie für eine „angenehme Durchmischung des Publikums“ sorgen wollen, damit es allen „wohl sei“.

Haltung des gggfon

Es geht nicht an, dass Personen – nur weil sie bestimmten Gruppen angehören, zum Vornherein und generell ausgeschlossen werden. Ein solches „vor(ver)urteilen“ stellt ein Paradebeispiel einer rassistischen Diskriminierung dar. Zur Verdeutlichung des Mechanismus: Niemand käme auf die Idee, alle Männer generell von Fussballmatch-Besuchen auszuschliessen, nur weil einige wenige von ihnen im Stadion oder nach dem Match gewalttätig auftreten, Personen angreifen und Sachschaden verursachen.

Das Verhalten der Lokale ist auch unter juristischen Gesichtspunkten problematisch: Die privaten Lokale bieten ihre Leistungen öffentlich an. Werden Menschen wegen ihrer Herkunft von diesen Leistungen ausgeschlossen, kann dies strafrechtlich relevant sein und den Tatbestand von Art. 261bis des StGB erfüllen.

Auch hat sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Rassendiskriminierungskonvention der UNO (SR 0.104) als Staat dazu verpflichtet, Diskriminierungen genau dieser Art zu unterbinden (vgl. Art.5 lit.f RDK: Vertragsstaaten haben für alle Menschen „das Recht auf Zugang zu jedem Ort oder Dienst, der für die Benutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen ist, wie Verkehrsmittel, Hotels, Gaststätten, Cafés, Theater und Parks“ zu gewähren).

Ziel des gggfon

Das gggfon ist davon überzeugt, dass eine diskriminierungsfreie Eintrittspolitik möglich ist und ein Sicherheitskonzept eines Ausgehlokals so ausgestaltet werden kann, dass diskriminierende Auswirkungen ausbleiben. Das gggfon hat sich zum Ziel gesetzt, auf die Problematik aufmerksam zu machen und eine öffentliche Diskussion zu lancieren. Eintrittsverweigerungen sind ein gesamtschweizerisches Phänomen, das einen Teil unserer Bevölkerung ausgrenzt und diskriminiert. Diese Diskriminierungen dürfen nicht hingenommen werden. Die Problematik darf nicht nur auf juristischer Ebene betrachtet und angegangen werden. Es geht vielmehr um eine ethische Einstellung, um eine Grundhaltung im Zusammenleben der Menschen. Auch das Gemeinwesen soll seine Verantwortung wahrnehmen: Welche Lebensqualität bietet eine Stadt, die einen Teil ihrer Bevölkerung nicht am Freizeitangebot teilnehmen lässt? Welche Stimmung und welches Klima herrscht auf Strassen und in Räumen, wenn bestrebt wird, einige Gruppen von Menschen vom Teilhaben am öffentlichen Leben auszuschliessen?

Was hat das gggfon bisher unternommen

Das gggfon hat mit Einverständnis der meldenden Person Kontakt mit dem betreffenden Lokal aufgenommen und eine Stellungsnahme verlangt. Dieses Vorgehen führte kaum zu befriedigenden Lösungen. Die Anfragen wurden nicht beantwortet, die Verantwortlichen waren telefonisch nicht erreichbar, der Vorfall wurde dementiert oder die Verantwortung auf die Sicherheitsfirma abgeschoben. Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation und aufgrund einer Zunahme an Meldungen, nahm das gggfon 2005 mit der Eidgenössichen Kommission gegen Rassismus (EKR) Kontakt auf und machte auf die Problematik aufmerksam. Gemeinsam wurden Handlungsstrategien festgelegt. Unter anderem resultierten daraus eine Umfrage bei anderen Beratungsstellen, mehrere Pressemitteilungen und Publikationen zum Thema, Thematisieren mit Organisationen im Sicherheits- und Veranstaltungsbereich sowie eine Motion im Stadtradt.

Als wichtiger Meilenstein wurde gemeinsam mit der Gewerbepolizei ein Merkblatt für Lokalbesitzer erarbeitet. Dieses wurde an sämtliche Clubbetreiber versandt und kann hier herunter geladen oder beim gggfon bestellt werden.


Merkblatt Einlasswverweigerung (deutsch)

Checkliste Einlassverweigerung (deutsch)

Checkliste Einlassverweigerung (französisch)

Checkliste Einlassverweigerung (italienisch)